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GO by Steffen Henssler

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Restaurantbetrieb und Delivery-Dienst

 

  1. Allgemeine Regelungen

  1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge, die mit der Wasa-Bae Capital GmbH als Betreiberin des Restaurants „GO by Steffen Henssler“   (unter Punkt B.) und dessen Delivery-Dienstes (unter Punkt C.) abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale der AGB erfüllen.

 

  1. Vertragspartner sind die S.W. GO Delivery GmbH und der Kunde – gemeinsam „Parteien“ genannt.

 

  1. Die AGB können durch im Einzelfall ausgehändigte, schriftliche Bedingungen teilweise oder ganz ersetzt werden.

 

  1. Weitere Geschäftsbedingungen finden nur dann Anwendung, wenn dies vor Vertragsschluss in Schriftform ausdrücklich vereinbart wurde.

 

  1. Im kaufmännischen Verkehr haben diese AGB auch dann Geltung, wenn nicht oder nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wurde.

 

  1. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

  1. Die Bezahlung im Restaurant kann in bar erfolgen, wobei wir uns vorbehalten, die Annahme von 500 Euro-Geldscheinen als Zahlungsmittel abzulehnen. Bargeldlose Zahlungen sind mit EC-Karte oder Kreditkarte möglich.

 

  1. Die Bezahlung des Delivery-Dienstes kann vorab bargeldlos mit Paypal, Kreditkarte, oder im Zuge des Lieferungsvorgangs in bar erfolgen.

 

  1. Rechnungen der S.W. GO Delivery GmbH sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die S.W. GO Delivery GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die S.W. GO Delivery GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von fünf Prozentprunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der S.W. GO Delivery GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

 

  1. Die S.W. GO Delivery GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss über eine Bewirtung einer größeren Personenanzahl vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie oder Anzahlung, bei Veranstaltungen auch in Form von Versicherungen, Kautionen oder Bürgschaften zu verlangen.

 

  1. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung von S.W. GO Delivery GmbH aufrechnen.

 

  1. Haftung

  1. Sollten Störungen oder Mängel bezüglich der Leistungen der S.W. GO Deliveryl GmbH auftreten, so wird die S.W. GO Delivery GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden nach Möglichkeit für Abhilfe sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

 

  1. Die Haftung der S.W. GO Delivery GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

  1. Die Haftung nach der vorstehenden Ziffer gilt nicht für die Haftung der S.W. GO Delivery GmbH wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem ProdHaftG. Für alle übrigen Schäden im Falle leichter Fahrlässigkeit haften die S.W. GO Delivery GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.

 

  1. Verjährung

Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen die S.W. GO Delivery GmbH aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Ansprüchen wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von der S.W. GO Delivery GmbH, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

 

  1. Restaurantbetrieb

  1. Angebote, Vertragsabschluss, Vertragsänderungen

  1. Mündliche oder fernmündliche Angebote für Leistungen der S.W. GO Delivery GmbH gelten nur, wenn sie von uns unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Ebenso werden Reservierungen von Räumlichkeiten für Veranstaltungen erst durch die schriftliche Bestätigung der S.W. GO Delivery GmbH bindend.

 

  1. Die Angebote der S.W. GO Delivery GmbH verlieren ihre Wirksamkeit, wenn der S.W. GO Delivery GmbH eine schriftliche Annahmeerklärung des Kunden nicht binnen einer Frist von 3 Werktagen nach Zugang des Angebots der S.W. GO Delivery GmbH beim Kunden zugeht.

 

  1. Tischreservierungen in dem Restaurant der S.W. GO Delivery GmbH sind telefonisch und über das Online-Reservierungsformular der S.W. GO Deliveryl GmbH möglich. Sie sind verbindlich, wenn der Kunde ein von uns unterbreitetes Angebot bestätigt oder die S.W. GO Delivery GmbH die Reservierung des Kunden bestätigt.

 

  1. Stornierung und Stornierungskosten

  1. Eine verbindliche Tischreservierung kann ganz oder teilweise vom Kunden kostenfrei storniert werden, wenn die Mitteilung für sechs oder mehr Personen 48 Stunden vorher und bei einer Tischreservierung für fünf oder weniger Personen 24 Stunden die S.W. GO Delivery GmbH erreicht.

 

  1. Ist von dem Kunden mit der S.W. GO Delivery GmbH über eine bloße Tischreservierung hinaus ein Vertrag über die Bewirtung einer Personengruppe mit einer im Voraus bestimmten Personenanzahl und im Voraus bestimmten Speisen außerhalb der aktuellen Speisekarten geschlossen worden, muss der Wareneinkauf sieben Arbeitstage vor dem Termin stattfinden. Somit ist eine Stornierung ganz oder teilweise nur kostenfrei, wenn die Mitteilung der Stornierung wenigstens sieben Arbeitstage vor dem vereinbarten Tag der Bewirtung die S.W. GO Delivery GmbH erreicht.

 

  1. Liegt eine nach den vorstehenden Ziffern kostenfreie Stornierung einer Tischreservierung oder eines Bewirtungsvertrages nicht vor, ist die S.W. GO Delivery GmbH bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches berechtigt. Pro Person, die eine verbindliche Tischreservierung oder eine vereinbarte Bewirtung nicht in Anspruch nimmt, wird anstelle einer konkret berechneten Entschädigung eine Pauschale in Höhe von 75 % des bei Inanspruchnahme der Tischreservierung oder des Bewirtungsvertrages zu erwartenden Umsatzes 100.-€/Person berechnet – vorbehaltlich des dem Kunden obliegenden Nachweises, dass der S.W. GO Delivery GmbH ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.

 

  1. Delivery-Dienst

  1. Vertragsabschluss, Bestellprozess

  1. Alle Angaben, die der Kunde im Bestellprozess macht, müssen aktuell und wahrheitsgemäß sein.

 

  1. Die Bestellung kann erfolgen über Telefon, das Online-Bestellformular der S.W. GO Delivery GmbH.

 

  1. Im Falle einer Bestellung über Telefon kommt der Vertrag unmittelbar zustande.

 

  1. Im Falle einer Bestellung über das Online-Bestellformular der S.W. GO Delivery GmbH kommt der Vertrag zwischen den Parteien durch die von der S.W. GO Delivery GmbH per Mail zugesandte Bestellbestätigung zustande.

 

 

  1. Mängelansprüche, eingeschränktes Widerrufsrecht

  1. Etwaige Produktabbildungen müssen nicht dem gelieferten Essen entsprechen. Der Kunde hat insoweit keine Mängelansprüche, wie die Veränderungen zumutbar und nicht von einer Beschaffenheitsvereinbarung abhängen.

 

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht für Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder deren Verfallsdatum überschritten würde, also insbesondere für:

    1. verderbliche Waren, § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB.
      Verderbliche Waren sind gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 LMH-V Lebensmittel, die in mikrobiologischer Hinsicht in kurzer Zeit leicht verderblich sind und deren Verkehrsfähigkeit nur bei Einhaltung bestimmter Temperaturen oder sonstiger Bedingungen erhalten werden kann.

    2. versiegelte Lebensmittel, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB.
      Bei versiegelten Waren muss sich das durch das Widerrufsrecht garantierte Prüfrecht des Lebensmittels auf eine äußerliche Sichtung beschränken.

Bei den gelieferten Waren handelt es sich um eine Zusammenstellung verderblicher Waren und versiegelter Lebensmittel, sodass dem Kunden insoweit kein Widerrufsrecht zusteht.

  1. Die bestellte Ware wird an die vereinbarte Adresse geliefert.

    1. Der Kunde hat zu gewährleisten, dass die Lieferung und Annahme zur vereinbarten Zeit an der vereinbarten Adresse durch persönliche Übergabe möglich sind.

    2. Wenn die persönliche Übergabe nicht möglich ist, kann eine Übergabe auch an einem benachbarten Haushalt oder Betrieb (im gleichen Gebäude oder in Laufweite befindlich) erfolgen, soweit der Kunde hierzu seine ausdrückliche Ermächtigung erteilt hat. In diesem Fall erfolgt die Benachrichtigung des Kunden durch Einwurf einer Benachrichtigungskarte oder per E-Mail.

    3. Der Kunde kann auch eine Genehmigung zum Abstellen an einem durch ihn bestimmten Ort erteilen, etwa in der Garage oder einem Hauseingang. Unklarheiten bei der Angabe des Abstellortes sowie die Prüfpflicht zur Eignung des Abstellortes gehen zu den Lasten des Empfängers.

    4. Ist eine Übergabe weder nach 3.a. oder 3.b. möglich und besteht keine Abstellgenehmigung nach 3.c., so gerät der Kunde in Annahmeverzug.

    5. Das Risiko für Verlust, Schäden oder Mängel geht mit ordnungsgemäßem Abstellen am genehmigten Ort nach 3.c. oder mit Übergabe nach 3.b. auf den Kunden über.

 

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

 

  1. Schlussbestimmungen

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main im kaufmännischen Verkehr. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte eine Bestimmung des Vertrages ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien vereinbaren, die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.