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GO by Steffen Henssler

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Restaurantbetrieb und Delivery-Dienst

 

  1. Allgemeine Regelungen

  1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge, die mit der Wasa-Bae Capital GmbH als Betreiberin des Restaurants „GO by Steffen Henssler“   (unter Punkt B.) und dessen Delivery-Dienstes (unter Punkt C.) abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale der AGB erfüllen.

 

  1. Vertragspartner sind die Wasa-Bae Capital GmbH und der Kunde – gemeinsam „Parteien“ genannt.

 

  1. Die AGB können durch im Einzelfall ausgehändigte, schriftliche Bedingungen teilweise oder ganz ersetzt werden.

 

  1. Weitere Geschäftsbedingungen finden nur dann Anwendung, wenn dies vor Vertragsschluss in Schriftform ausdrücklich vereinbart wurde.

 

  1. Im kaufmännischen Verkehr haben diese AGB auch dann Geltung, wenn nicht oder nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wurde.

 

  1. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

  1. Die Bezahlung im Restaurant kann in bar erfolgen, wobei wir uns vorbehalten, die Annahme von 500 Euro-Geldscheinen als Zahlungsmittel abzulehnen. Bargeldlose Zahlungen sind mit EC-Karte oder Kreditkarte möglich.

 

  1. Die Bezahlung des Delivery-Dienstes kann vorab bargeldlos mit Paypal, Kreditkarte, oder im Zuge des Lieferungsvorgangs in bar erfolgen.

 

  1. Rechnungen der Wasa-Bae Capital GmbH sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Wasa-Bae Capital GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Wasa-Bae Capital GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von fünf Prozentprunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Wasa-Bae Capital GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

 

  1. Die Wasa-Bae Capital GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss über eine Bewirtung einer größeren Personenanzahl vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie oder Anzahlung, bei Veranstaltungen auch in Form von Versicherungen, Kautionen oder Bürgschaften zu verlangen.

 

  1. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung von Wasa-Bae Capital GmbH aufrechnen.

 

  1. Haftung

  1. Sollten Störungen oder Mängel bezüglich der Leistungen der Wasa-Bae Capital GmbH auftreten, so wird die Wasa-Bae Capital GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden nach Möglichkeit für Abhilfe sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

 

  1. Die Haftung der Wasa-Bae Capital GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

  1. Die Haftung nach der vorstehenden Ziffer gilt nicht für die Haftung der Wasa-Bae Capital GmbH wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem ProdHaftG. Für alle übrigen Schäden im Falle leichter Fahrlässigkeit haften die Wasa-Bae Capital GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.

 

  1. Verjährung

Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen die Wasa-Bae Capital GmbH aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Ansprüchen wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von der Wasa-Bae Capital GmbH, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

 

  1. Restaurantbetrieb

  1. Angebote, Vertragsabschluss, Vertragsänderungen

  1. Mündliche oder fernmündliche Angebote für Leistungen der Wasa-Bae Capital GmbH gelten nur, wenn sie von uns unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Ebenso werden Reservierungen von Räumlichkeiten für Veranstaltungen erst durch die schriftliche Bestätigung der Wasa-Bae Capital GmbH bindend.

 

  1. Die Angebote der Wasa-Bae Capital GmbH verlieren ihre Wirksamkeit, wenn der Wasa-Bae Capital GmbH eine schriftliche Annahmeerklärung des Kunden nicht binnen einer Frist von 3 Werktagen nach Zugang des Angebots der Wasa-Bae Capital GmbH beim Kunden zugeht.

 

  1. Tischreservierungen in dem Restaurant der Wasa-Bae Capital GmbH sind telefonisch und über das Online-Reservierungsformular der Wasa-Bae Capital GmbH möglich. Sie sind verbindlich, wenn der Kunde